...auf der Internetpräsenz des Sachverständigenbüros FACHVERSTAND in Überlingen am Bodensee. Wir freuen uns auf die sachkundige Abwicklung Ihres Anliegens im Bereich Schäden an Gebäuden. Als Bausachverständige unterstützen wir Sie in Überlingen und dem gesamten Bodenseeraum bei Ihren Themen rund um das Bauen.
Gerne stellen wir Ihnen unsere sachverständigen Leistungen rund um das Thema Schäden an Gebäuden, von einer ersten Beratung bis hin zu der Erstellung eines Bausachverständigen-Gutachtens, zur Verfügung. Als Sachverständige beraten wir Sie in technischen Fragen, begleiten Sie bei Bauabnahmen und vielem mehr.
Aufgrund langjähriger Erfahrungen mit renommierten Bauunternehmen und Leistungen als Baugutachter für private und öffentliche Auftraggeber, zahlreicher Zusatzqualifikationen - auch bescheinigt durch den TÜV süd - sind wir die richtigen Ansprechpartner zur Begutachtung Ihrer Bauschäden in Überlingen und um den Bodensee.
In Ihrer Wohnung sind plötzlich Feuchtigkeit und Schimmel aufgetaucht, aber Sie wissen nicht was die Ursache dafür ist ?
Sie benötigen sachkundige Unterstützung bei Ihrem Bauvorhaben oder die technische Bewertung einer handwerklichen Leistung ?
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere sachverständigen Gutachterleistungen
Beim Immobilienkauf, zur Klärung technischer Sachverhalte oder bei allgemeinen Fragen zum Thema Bauen und Bauschäden, steht am Anfang eine fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Ansprechpartner.
Gerade beim Erwerb einer Immobilie ist es besonders wichtig Mängel an Gebäuden zu identifizieren und richtig einzuschätzen. Ob mündlich oder schriftlich – wir schützen Sie vor unangenehmen Überraschungen und Risiken - denn der Verkäufer muss in der Regel für später entdeckte Schäden oder Mängel nicht aufkommen.
Im Schadensfall kann die Bausubstanz dauerhaft beeinträchtigt werden. Wenn die Ursache dabei zunächst noch unklar ist, oder bereits vorliegende Maßnahmen zur Instandsetzung geprüft werden sollen ist, ein ein richtiges Handeln erforderlich.
Im Zuge eines vor Ort Termines zur ersten Bewertung kann das Problem erörtert und identifiziert werden, um die geeigneten Maßnahmen festzulegen. Ob darüber hinaus dann noch ein sachverständiges Gutachten notwendig ist, kann gemeinsam festgelegt werden.
Um sich vor Beginn oder während einer Baumaßnahme abzusichern, ist ein selbstständiges Beweisverfahren nach DIN 4123 notwendig. Hierbei wird vor Ort eine Zustandsfeststellung erstellt und mittels Text und Fotodokumentation schriftlich festgehalten.
Wir führen für Sie die bautechnische Beweissicherung mit modernsten und geeigneten technischen Hilfsmitteln durch. Unsere kompetent und lückenlos durchgeführtes bautechnisches Beweissicherungsverfahren hilft Ihnen im Schadensfall, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Zur unabhängigen Prüfung, z.B. des Bautenstandes als Bestätigung für den Kreditgeber, dient der Sachverständige als Kontrollorgan um technische Sachverhalte zu prüfen und hierüber ein neutrales, belastbares Zeugnis abzulegen.
Gerne führen wir für Sie auch die Aufnahme von Gebäudedaten durch, z.B. im Zuge eines Aufmaßes nach DIN 277 oder gemäß Wohnflächenverordnung.
Auch für Versicherungen sind unter Umständen neutrale Dokumentationen über entstandene Schäden notwendig, um die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung ordnungsgemäß aufgenommen zu wissen.
Für Privatpersonen hilft eine Qualitätskontrolle, zur stichprobenartigen Überprüfungen der geleisteten Arbeiten auf der Baustelle, Fehler während der Bauausführung zu vermeiden.
Im gewerblichen Bereich bieten wir für Firmen oder Bauträger auch eine baubegleitende Qualitätssicherung zur zusätzlichen Überprüfung der ausgeführten Leistungen in Zusammenarbeit mit den Bauleitern und ausführenden Unternehmen an.
Gutachten sind als neutrale technische Dokumente das wichtigste Beweismittel zur Klärung einer Sachlage. Gerne bieten wir Ihnen Baugutachten im Bereich "Schäden an Gebäuden" zur technischen Bewertung Ihrer Probleme an.
Der Ablauf ist hier mehrstufig aufgebaut. Zunächst muss in einem oder mehreren Ortsterminen eine Begutachtung und Aufnahme des Sachverhalts erfolgen. Möglicherweise werden dabei auch Bauteilöffnungen oder Probeentnahmen notwendig. Im Weiteren wird dann das Gutachten nach dem gerichtlichen Beweisbeschluss, oder bei einem Privatgutachten, nach der Fragestellung des Auftraggebers ausgefertigt.
Wenn es zwischen den Vertragsparteien um Unstimmigkeiten wie z.B. Vorliegen von Mängeln, Feststellung von Bauschäden etc. geht, aber ein zeit- und kostenaufwendiges Gerichtsverfahren vermieden werden soll, können sich die Parteien auf die Einschaltung eines Gutachters verständigen, der den umstrittenen Sachverhalt für beide Vertragspartner verbindlich feststellt.
So eine Vereinbarung wird als Schiedsgutachtenvereinbarung bezeichnet. Dadurch verpflichten sich beide Vertragspartner, bestimmte Streitfragen nicht vor staatlichen Zivilgerichten zu verhandeln, sondern die Klärung des strittigen Themas einem Sachverständigen anzuvertrauen.
Im Zuge einer Projektsteuerung wird dem Bauherrn eine kompetente Unterstützung bei anspruchsvollen Projekten zu Teil. Dabei stehen vor allem die durchgehende Terminverfolgung und eine professionelle Überwachung der Baukosten im Fokus.
Die förmliche Abnahme der Bauleistung gemäß §12 VOB/B stellt einen wichtigen Meilenstein zum Abschluss der Bauphase dar und sollte stets fachkundig betreut werden um eventuelle Mängel konkret aufzeigen zu können.
Vor allem durch die sogenannte Beweislastumkehr ist dieser Termin nicht leichtfertig zu behandeln, da mit der Abnahme rechtsfolgen ausgelöst werden können, die vielen Menschen nicht bewusst sind.
In einigen Punkten sind die Ansprüche der Vertragsparteien so unterschiedlich, dass keine Einigung mehr möglich scheint. In diesen Fällen wird ein neutraler Ansprechpartner benötigt, um die Sachlage objektiv zu bewerten und eine Lösung herbeizuführen.
unser Partner-Netzwerk aus Gutachtern und Sachverständigen
Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine ordentliche Abwicklung aller Projektphasen deutlich komplexer geworden ist. Neben einer immer größer werdenden Flut von Regelwerken und Normen macht sich auch der stärker werdende Fachkräftemangel überall bemerkbar. Eine Überlastung aller Baubeteiligten aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens führen in der Umsetzung aller Leistungen zu weiteren Problemen. Weiterhin stellt die Industrie der Baubranche eine kaum zu überblickende Anzahl von Produkten mit individuellen Systemkomponenten zur Verfügung. Aus diesen Gründen ist es wichtig wie nie zuvor, die Kunden vollumfänglich zu betreuen und Projekte durch unabhängige Fachkräfte überprüfen zu lassen um Fehler weitestgehend auszuschließen oder im Mangelfall einen sachverständigen Ansprechpartner an seiner Seite zu wissen. Aus diesem Grundgedanken heraus hat es sich das Sachverständigenbüro FACH|VERSTAND zur Aufgabe gemacht genau dort anzusetzen, wo die größten Schwachpunkte bei der Umsetzung anspruchsvoller Bauvorhaben bestehen und diese positiv für Sie zu beeinflussen.
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist Architekt M. A. Philipp Hensle. Nach dem Grundstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz folgte das Studium der Architektur an der HTWG Konstanz und der Politecnico di Milano mit Erlangung des Masterabschlusses. Durch den nachfolgenden beruflichen Werdegang konnte bei renommierten, deutschland- und europaweit führenden Bauunternehmen, große praktische Erfahrung in der Branche gesammelt werden. Neben der Projektleitung und ganzheitlichen Abwicklung von Großprojekten im Wirtschaftsbau wurden auch zahlreiche regionale Projekte im Wohnungsbau rund um den Bodenseekreis begleitet. Dabei wurde das Augenmerk auf eine hohe Qualität der Ausführung, sowie die Zufriedenheit aller Beteiligten gelegt. Neben der beruflichen Tätigkeit konnte das Fachwissen laufend mit Fortbildungen und begleitenden Studien ergänzt werden. Aus dieser Erfahrung heraus wird jederzeit ein hohes Qualitätsniveau der abgelieferten Arbeiten garantiert. Dies wird auch bescheinigt durch den TÜV süd als Sachkundiger für Bauschäden und Baufehler und zertifiziert als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden durch das IFBau der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu unseren Leistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot.
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